Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Lebensmitteln und Getränken sowie alle damit verbundenen zulassungs- und genehmigungsfreien Dienstleistungen und Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen. Dazu gehören insbesondere: Der Im- und Export von Lebensmitteln und Getränken (sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland); der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln und Getränken; die Durchführung von Marketing- und Vertriebsmaßnahmen; der Betrieb von Online-Handelsplattformen; die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich Lebensmittel und Getränke; Handelsgeschäfte im Bereich Kosmetik und Accessoires sowie Haushalt Zubehör. Die Gesellschaft ist dazu berechtigt, mit und für andere Unternehmen tätig zu werden.