Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) die Entwicklung und der Vertrieb einer Software für die Personalvermittlung und -verwaltung sowie die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen.
b) die Erbringung oder Vermittlung von Logistikdienstleistungen, gegebenenfalls mit Hilfe Dritter, sowie die Entwicklung von Softwaredienstleistungen für die Logistik- und Transportbranche zum Betrieb von Online-Plattformen.