Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von einer Beteiligung an der Zielgesellschaft sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Tätigkeiten erfolgen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch ("KAGB").
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks nützlich erscheinen, auch zur Beteiligung an anderen Unternehmen und zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Dienstleistungsverträge mit bunch technology GmbH oder eine durch die Gesellschaft zu beschließende vergleichbare Plattform in Bezug auf die Erbringung von technischen Plattform-Dienstleistungen abzuschließen.
Die Gesellschafter der Gesellschaft (die "Gesellschafter") sind sich darüber einig, dass die Zielgesellschaft entweder (i) ein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 des KAGB sein oder (ii) ein Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 KAGB darstellen muss, das von einem Fondsmanager (AIFM) verwaltet wird, der (a) über eine Erlaubnis bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") verfügt oder bei der BaFin registriert ist oder (b) über eine Erlaubnis bei der jeweiligen nationalen zuständigen Behörde eines anderen EU-/EWR-Mitgliedstaates ("NCA") gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2011/61/EU ("AIFM-D") bzw. den nationalen Umsetzungsmaßnahmen oder bei einer NCA gemäß § 3 Abs. 2 AIFM-D bzw. den nationalen Umsetzungsmaßnahmen registriert ist.