Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vergabe von Unterlizenzen an und die Erbringung von Dienstleistungen für Betreiber von Restaurants in Deutschland, die Entwicklung und Eröffnung, das Halten und Betreiben von Restaurants in Deutschland sowie das Erbringen von zentralen Dienstleistungen, wie Management-, Verwaltungs- und Koordinierungsleistungen für Dritte.