Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb und die Verwaltung von gastronomischen Einrichtungen aller Art. Dazu gehören Restaurants, Imbisse, Stände sowie feste Einrichtungen in Markthallen und bei Straßenfesten. Die Zubereitung, Lieferung sowie der Groß- und Einzelhandel mit Speisen und Getränken aller Art werden ebenfalls abgedeckt. Dies beinhaltet die Produktion und den Vertrieb von Lebensmitteln, Weinen, Spirituosen, alkoholischen und alkoholfreien Getränken. Ein Catering-Service wird angeboten, der die Versorgung von Veranstaltungen und privaten Anlässen übernimmt. Der Betrieb umfasst außerdem den Lieferservice für Speisen und Getränke sowie den Verkauf von Lebensmitteln und Getränken vor Ort, zum Mitnehmen und zur Lieferung. Weiterhin gehören der Betrieb von Pizzerien und Dönerimbissen einschließlich Lieferdienst sowie alle weiteren damit verbundenen Aktivitäten dazu.