Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Veräußerung, Übernahme und Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, Verwaltung eigenen Vermögens sowie Teilnahme an Offshore-Wind-Ausschreibungen und Planung, Entwicklung, Errichtung, Repowering und Betrieb sowie Veräußerung von Offshore-Windenergieanlagen und Offshore-Windparks, einschließlich der Erprobung der dazugehörigen Technologien auf dem Sektor der erneuerbaren Energien und der Veräußerung der erzeugten elektrischen Energie.