Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Vermarktung und der Vertrieb von Softwarelösungen, Softwaretools und Plattformen, jeweils unter Einsatz von künstlicher Intelligenz, insbesondere im Zusammenhang mit der industriellen Fertigung von diversen Gütern, sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen. Tätigkeiten, welche einer behördlichen Erlaubnis, Genehmigung, Registrierung oder Zulassung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.