Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Immobiliengeschäfte aller Art, z.B. Anmietung, Entwicklung, Erwerb, Verkauf, Vermietung, Verpachtung, inklusive mobiler Wirtschaftsgüter. Dazu gehört auch die erlaubnisfreie Beratung von Personen und Unternehmen sowie verwandte Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind.