Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Werbe- und Marketingdienstleistungen, die Erstellung von Gestaltungs- und Grafikdienstleistungen, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen, die Vermittlung von Cateringleistungen, Unterkünften und weiteren veranstaltungsspezifischen Dienstleistungen sowie die Beratung zur Umsetzung von Inklusion und Barrierefreiheit.