Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen und Vermögenswerten aller Art im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte und damit zusammenhängende Geschäfte, soweit dies nicht einer behördlichen Genehmigung nach dem Krditwesengesetz (KWG) und der Gewebeordnung (GewO) bedarf, sowie Erbringung nicht erlaubnispflichtiger Beratungsleistungen in folgenden Bereichen: Technologie, Immobilien, Stadtentwicklung und Marketing.