Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kontrolle und Überwachung der Ausführungsplanung, die Bauüberwachung sowie die Bearbeitung von Bauprojekten im Sinne der ing. techn. Vorbereitung, Vergabe von Bauleistungen an Subunternehmer. Bauberatung und Vermittlung von Planungsleistungen und Bauleistungen, Durchführung aller Geschäfts- und Dienstleistungen im Rahmen der Realisierung von Bauprojekten sowie alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte (ohne erlaubnispflichtige Tätigkeiten).