Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere in Form der Eingehung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, der Erwerb und die Verwaltung eigener Immobilien sowie der Erwerb und die Verwaltung von anderen Asset Klassen wie z. B. Aktien, Rohstoffen und anderen Wertpapieren.