Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die konzeptionelle Planung und Entwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien. Weiterhin gehören zum Gegenstand der Erwerb, das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin [Komplementärin) an Gesellschaften zur Entwicklung von Bauprojekten.