Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme von Haus- und Wohnungsverwaltungen sowie die sonstige Grundbesitzverwaltung, die erlaubnisfreie Unternehmensberatung, die Durchführung von Events, Erbringung von erlaubnisfreien Dienstleistungen im Bereich Gastgewerbe sowie die Organisation von Veranstaltungen.