Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Bauleistungen, die als zulassungsfreie oder handwerkähnliche Gewerbe entsprechend der Anlage B zur Handwerksordnung gelten, insbesondere Tätigkeiten als Bodenleger oder der Einbau von genormten Baufertigteilen (zum Beispiel Fenster, Türen, Zargen, Regale). Tätigkeiten, welche einer behördlichen Erlaubnis, Genehmigung, Zulassung o.ä. ("öffentlich-rechtlicher Vorbehalt") bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft - und zwar unabhängig davon, ob der öffentlich-rechtliche Vorbehalt personen- oder sachbezogen ist; die Erbringung Lagerhaltungsdienstleistungen; die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Kundenservice sowie von Callcentern; der Handel mit sowie die Vermietung von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen.