Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, der Vertrieb von Fastfood und Getränken sowie Cateringservice und verwandten gastronomischen Geschäften. Verwaltung eigenen Vermögens und der Erwerb von Grundbesitz sowie grundstücksgleichen Rechten. Der Gegenstand umfasst keine erlaubnispflichtigen Geschäfte gem. § 34c GewO und KWG.