Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht primär als Dienstleistung für Dritte. Die Tätigkeiten erfolgen unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG und KAGB.