Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die ambulante Versorgung von Pflegebedürftigen mit häuslicher Krankenpflege, häuslicher Pflege und Haushaltshilfen gemäß SGB V sowie Erbringung der Pflegesachleistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß SGB Xl und Xll nach Maßgabe bestehender Versorgungs- und Rahmenverträge des Landes Berlin.