Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tätigkeiten im Zusammenhang mit Software, Beratungsdienstleistungen im Bereich der Informatik, Verwaltung von IT-Geräten, Sonstige Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Computertechnologie, Datenverarbeitung; Website-Management (Hosting) und ähnliche Tätigkeiten, Betrieb von Internetportalen,
Tätigkeiten von Werbeagenturen, Einzelhandel durch Versandhäuser oder Internet, Verlagstätigkeiten im Bereich von Computerspielen.