Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Einzel-und Großhandel sowie Im- und Export mit/von nicht erlaubnispflichtigen Waren aller Art, insbesondere Verpackungen, Lebensmitteln, Getränken mit und ohne Alkohol, Hygieneartikel, Gastronomiebedarf, Verpackungsmaschinen und Maschinen für die Gastronomie.