Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Erstellen, Vermieten, Entwickeln, Verwalten und Veräußern von Immobilien sowie Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten sowie wirtschaftliche Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen für fremde Rechnung (§ 34c Absatz 1 Nummer 3 litera a) Gewerbeordnung (GewO)). Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Erwerb, Halten und Veräußern von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, und zwar auch solchen, deren Unternehmensgegenstand nicht mit dem der Gesellschaft identisch ist.