Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmens- und Strategieberatung, Interimsmanagement, Coachings und Trainings, Tätigkeiten im Bereich Redaktion (insbesondere Corporate Publishing), Moderation, Events, Vermittlung von Investment Deals (außerhalb des Anwendungsbereichs von § 34f GewO) sowie Durchführung von Co- Investments.