Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(i) Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art im In- und Ausland ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
(ii) Erwerb, Entwicklung, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien im In- und Ausland ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
(iii) Erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen aller Art in wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen und strategischen Angelegenheiten.
(iv) Erbringung erlaubnisfreier Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marktforschung, Unternehmensbewertung, Risikoanalyse, Finanzplanung, Managementberatung und strategische Geschäftsentwicklung.
(v) Durchführung aller mit den vorgenannten Zwecken im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Maßnahmen sowie Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.