Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung von Unternehmen und Personen in allen Beratungsformen in den Bereichen Strategie, Organisation, Marketing, Finanzierung und Führung inklusive der dazugehörigen Unterbereiche sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.