Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Wahrnehmung der Funktion einer Führungsholding durch Beteiligung an gewerblichen Unternehmen aller Art im In- und Ausland zum Zwecke der Finanzanlage auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie Geschäftsbesorgung für Tochterfirmen.