Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung von und Beteiligung an Gesellschaften und Unternehmen jeder Art einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung;
Erwerb, Entwicklung, Vermarktung und Vertrieb von eigenen und fremden Immobilien jeder Art;
die Beratung in diesem Bereich sowie die Erbringung von Dienstleistungen zur technischen und kaufmännischen Projektleitung bzw. Baubetreuung für Dritte.