Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Verkauf und der Betrieb von Software für Unternehmensanwendungen, wie etwa zur Vereinfachung und Automatisierung von Ausschreibungen, insbesondere die Sammlung, Analyse und Strukturierung komplexer Anforderungen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Geschäfte, die einer gesetzlichen Erlaubnispflicht unterliegen, sind ausgeschlossen.