Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, der Erwerb und das Halten von Beteiligungen, die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Marketing, Unternehmensführung und Strategie, sowie der Handel mit Waren aller Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Konsumgüter und digitale Produkte, insbesondere schriftliche Werke, Accessoires, Schmuck und verwandte Produkte.