Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Datenverarbeitung, Buchen laufender Geschäftsvorfälle sowie betriebswirtschaftliche Beratung im Sinne des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) sowie damit einhergehende Beratungsleistungen im Sinne des § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), soweit dies keiner besonderen behördlichen Erlaubnis bedarf. Existenzgründungsberatung. Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und treuhänderische Tätigkeit.