Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Diese Tätigkeiten erfolgen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, der Vertrieb von Software und die Erbringung von IT-Dienstleistungen einschließlich Programmierung, Beratung und Projektmanagement, insbesondere im Bereich E-Commerce und Enterprise-Lösungen.