Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Wohnungs- und Teileigentum im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie Verwaltung von Grundbesitz. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte gemäß § 34c Gewerbeordnung.