Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung; Hausverwaltung; Hauswartdienste; Bautätigkeiten und Gestaltung von Räumen in nicht genehmigungspflichtiger Art und Weise; Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen; Straßenbau; Stahlbau; Trockenbau; Betonbauarbeiten; Estricharbeiten; Parkettarbeiten; Vermietung und Verpachtung von beweglichen und unbeweglichen Gütern; Projektmanagement.