Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kunst und Kultur, die Förderung internationaler Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur sowie des Völkerverständigungsgedankens sowie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der vorgenannten Zwecke. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Produktion und Vertrieb künstlerischer Inhalte in Zusammenarbeit mit verschiedenen Künstlern weltweit; durch die Durchführung von Musik- und Kunstprojekten und deren Präsentation im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen und Ausstrahlung auf verschiedenen Medienkanälen; durch die Durchführung von Projekten und Veranstaltungen, in denen Künstler unterschiedlicher Herkunft und Kunstinstitutionen an gemeinsamen Musik- und Kunstprojekten zusammenarbeiten sowie sich zu interkulturellen Themen, wie beispielsweise der Identität, Herkunft und Migration, austauschen können; durch die Schaffung von künstlerischen Kooperationen und Inhalten, die das kulturübergreifende Verständnis fördern; durch die Darbietung bzw. Veröffentlichung obengenannter Kunstprojekte in Form kultureller Veranstaltungen wie z.B. die Durchführung von Diskussionsrunden, Performances, Ausstellungen, Tanzprojekten, Symposien und insbesondere auch künstlerischen Veranstaltungen in Kooperation mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.