Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und Durchführung von Bauprojekten als Generalunternehmer; der Innenausbau, insbesondere die Montage von Küchen, Einbau- und Fertigmöbeln sowie von sonstigen Läden und Büroeinrichtungen, der Einbau von genormten Bau-Fertigteilen, das Verlegen von Böden, Trockenbau; die Montage von Vorhangfassaden; Holz und Bautenschutz, insbesondere Fassadenbeschichtung und -imprägnierung; Garten- und Landschaftsbau; die Durchführung von Höhen/Industriekletterarbeiten sofern nicht zulassungspflichtig; die Planung und Durchführung von Messen und Events; der Handel mit Bauteilen aus industrieller Fertigung.