Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beratung, Entwicklung, Planung und Umsetzung im Bereich der analogen und digitalen Außenwerbung (DOOH). Dazu zählen insbesondere die ganzheitliche Analyse und Bewertung von Immobilienbeständen zur Identifikation und Nutzung von Werbeflächenpotential, die Erstellung und Umsetzung von Konzepten für analoge und digitale Werbeträger, die Unterstützung bei der Mediaplanung, Prüfung und Optimierung von Media-Investitionen sowie die unabhängige Beratung im Interesse des Kunden, die Vermittlung und Buchung von Medialeistung, die Vermittlung und der Verkauf von Hardware für Werbeflächen sowie der Betrieb und die Vermarktung von Werbeflächen.