Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung, Organisation und Produktion von Vorträgen und Veranstaltungen, die Vermarktung von Markenrechten, die Durchführung von Marketing-, Medien- und Digital-Projekten, das Erbringen von Social-Media-Inhalten, Dienstleistungen und Strategien, sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, insbesondere mithilfe künstlicher Intelligenz.