Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Waren aller Art (ausgenommen erlaubnispflichtige Waren); insbesondere der Handel mit Ton- und Bildträgern, die Gründung eines Musikverlages, eines eigenen Labels und die Wahrnehmung dieser Geschäfte. Des Weiteren die Vermietung von Räumlichkeiten und die Einlagerung und Vermietung von Musikequipment.