Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Auswertung eigener und fremder Rechte, Marken und Kennzeichen aus dem Bereich der Musik- und Medienbranche sowie angrenzenden Bereichen und deren umfassende Vermarktung auch in Zusammenhang mit Dritten sowie die Beratung Dritter und die Verwaltung eigenen Vermögens.