Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die gestaltende, technische, wirtschaftliche und soziale Orts- und Regionalplanung, insbesondere die Ausarbeitung städtebaulicher Planung, die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers, in allen die Planung, Ausführung und Überwachung eines Vorhabens betreffenden Angelegenheiten sowie die Mitwirkung an der Landesplanung und der Raumordnung. Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben erfolgt freischaffend.
Die Gesellschaft beachtet die für die Berufsausübung nach § 4 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes geltenden Berufspflichten