Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwaltung von eigenem und fremden Vermögen, insbesondere Unternehmensbeteiligungen an solchen Unternehmen als Holdinggesellschaft deren Gegenstand die Ausführung von Dienstleistungen aller Art, sowie sonstige wirtschaftliche Verwertungen im eigenen Namen sowie für eigene Rechnung, Grundstücken, Immobilien und Kapitalvermögen einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte und Tätigkeiten.