Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von, Beratung, Vermittlung und Nachweis zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und Immobilien aller Art sowie sonstige Wertgegenstände und Fahrzeuge. Durchführung und Vorbereitung von Bauvorhaben als Bauherr oder Baubetreuer im eigenen Namen auf eigene oder fremde Rechnung sowie alle Geschäfte, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen können.