Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kurierdienstleistungen, Transportdienstleistungen sowie der An- und Verkauf mit gebrauchten Fahrzeugen, der Trockenbau, die Baureinigung, die Fassadenreinigung, der Garten- und Landschaftsbau, die Fliesenlegerarbeiten, Fensterverlegen, Hausmeisterarbeiten, Vermittlung und Verleih von Baumaterialien und Baumaschinen sowie die Transportervermietung ohne behördliche Anzeige- und Genehmigungspflicht.