Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin bei Handelsgesellschaften, insbesondere bei der noch zu gründenden KollegInnen-KG, der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften einschließlich der Gründung von Gesellschaften sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.