Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von eigenen sowie gepachteten Hotels nebst allen damit üblicherweise verbundenen Tätigkeiten, u.a. das Abhalten von Tagungen und Konferenzen, die Organisation von Bällen und anderen Veranstaltungen sowie der Betrieb der mit dem jeweiligen Hotel verbundenen gastronomischen Einrichtungen.