Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung auf dem Gebiet der zeitgenössischen Kunst und Kultur durch Förderungsmaßnahmen, vor allem durch Sichtung, Pflege, Ausstellung und wissenschaftliche Aufarbeitung gegenständlicher Kunst des 20. und 21.
Jahrhunderts. Als Förderungsmaßnahmen kommen insbesondere in Betracht:
Durchführung von Ausstellungen und anderen Veranstaltung sowie Herausgabe von Monografien, Werkverzeichnissen und Katalogen gegenständlicher europäischer Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts;
Zuwendungen an gemeinnützige öffentliche und private Museen, wie die Staatlichen Museen Preußischer Kulturbesitz, die Berlinische Galerie - Landesmuseum für Moderne Kunst, Photographie und Architektur u.a.