Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens durch Beteiligung an Unternehmen aller Art im In- und Ausland sowie die Unternehmensberatung und Beratung im Bereich der Marktforschung, Marketing, Unternehmensführung, Personalentwicklung und nahestehender Geschäftsfelder. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.