Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erstellung von Marketing-Kampagnen für Wirtschaftsunternehmen; Erstellung von Markenkonzepten im Konsum- und Personalwesen; Erstellung von Tourismuskonzepten für Hotels, Reisevermittlern und DMOs; Operatives Webdesign, HR- und Social-Media-Management