Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften, die Dienstleistungen jeglicher Art, einschließlich der Vermietung und Verpachtung von Geräten und Räumlichkeiten sowie die Versorgung mit notwendigen Materialien, im ärztlichen und laborärztlichen Bereich erbringen, soweit es sich bei diesen Tätigkeiten um Tätigkeiten handelt, die aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen von anderen Personen als unabhängigen Arzten erbracht werden dürfen, oder an Gesellschaften, die an Gesellschaften beteiligt sind, die die beschriebenen Tätigkeiten erbringen, und die Verwaltung eigenen Vermögens.