Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und die Entwicklung von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien, die Verwaltung und An- und Vermietung von Solaranlagen und Grundstücken, die für den Betrieb von Solaranlagen geeignet sind sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach der Gewerbe- und Handwerksordnung werden nicht erbracht.