Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten an in- und ausländischen Personen- und Kapitalgesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft ist darüber hinaus zur Erbringung von Dienstleistungen aller Art für diese Unternehmen, insbesondere Betriebsführungs- und Managementdienstleistungen sowie deren Finanzierung berechtigt. Die Gesellschaft erbringt auch Beratungsdienstleistungen für nicht mit der Gesellschaft verbundene Unternehmen und Unternehmer sowie das Coaching und die Beratung für Hotel- und Gastronomieunternehmen jeder Art. Tätigkeiten der Rechts- und Steuerberatung sowie Tätigkeiten, die dem Kreditwesengesetz unterfallen, werden nicht ausgeführt.